Janazah - das Totengebet und die Bestattung
Das Totengebet (Salat al-Janazah) ist fard kifaya - eine Pflicht, die erfüllt ist, sobald genug Muslime sie verrichten. Es hat keine Rak'a, kein Ruku und keine Sujud, nur vier Takbirat im Stehen.
Sahih al-Bukhari 1253, 1264, 1335; Sahih Muslim 963; Sunan Abi Dawud 3201
1
Ghusl des Verstorbenen
Der Leichnam wird sanft und würdevoll gewaschen, üblicherweise eine ungerade Anzahl Male (3, 5 oder 7), das letzte Mal mit Kampfer oder Duftstoff.
2
Kafan - das Einhüllen
Der Leichnam wird in schlichte, weiße Tücher gehüllt: traditionell 3 Lagen für einen Mann, 5 für eine Frau. Wertvoller Schmuck oder aufwendige Kleidung sind hierbei nicht üblich.
3
Aufstellung zum Gebet
Der Leichnam liegt vor der Gemeinde, der Imam steht auf Höhe des Kopfes bei einem Mann und auf Höhe der Körpermitte bei einer Frau. Die Gemeinde bildet Reihen dahinter, wie im normalen Gebet. (Hinweis: Das ist die schafiitische Praxis; in der hanafitischen Schule steht der Imam bei Mann und Frau auf Höhe der Brust - beide Praxisformen sind unter den Rechtsschulen anerkannt.)
4
1. Takbir + Al-Fatiha
Al-Fatiha
Nach „Allahu Akbar“ wird still Al-Fatiha rezitiert. (Hinweis: In der hanafitischen Schule wird an dieser Stelle stattdessen ein Lobpreis, die Thana, gesprochen - beide Praxisformen sind unter den Rechtsschulen anerkannt.)
5
2. Takbir + Salawat
Allahumma salli 'ala Muhammadin wa 'ala ali Muhammad
Nach dem zweiten „Allahu Akbar“ werden Segenswünsche auf den Propheten ﷺ gesprochen, wie im Tashahhud des normalen Gebets.
6
3. Takbir + Dua für den Verstorbenen
Allahummaghfir lahu warhamhu wa 'afihi wa'fu 'anhu
Nach dem dritten Takbir folgt das zentrale Bittgebet um Vergebung und Barmherzigkeit für den Verstorbenen und für alle verstorbenen Muslime.
7
4. Takbir + Taslim
Nach dem vierten Takbir folgt der Friedensgruß nach rechts (und je nach Praxis auch nach links) - das Gebet ist damit beendet.
8
Die Bestattung
Der Leichnam wird ohne Sarg auf der rechten Seite liegend ins Grab gelegt, das Gesicht zur Qibla gerichtet. Übertriebene Klage wird vermieden - Trauer ist erlaubt, doch mit Geduld und Fassung getragen.