Feste Erbanteile nach Sure An-Nisa 4:11-12/176 für Ehepartner, Eltern, Kinder und volle Geschwister
Geschlecht der verstorbenen Person
Volle Brüder (gleiche Eltern)
Volle Schwestern (gleiche Eltern)
Anteile an der Erbmasse
Bitte mindestens einen Erben angeben.
Vereinfachter Rechner: deckt nur Ehepartner, Eltern, Kinder und volle Geschwister ab. Enkelkinder, Halbgeschwister, Großeltern und Sonderfälle sind NICHT abgebildet. Für eine echte Erbteilung immer eine sachkundige, im islamischen Erbrecht ausgebildete Person konsultieren.